Wie so oft, geht hinter dem Vordergründigen der Schlagzeile die eigentliche Quidditas verloren. So auch bei dem Urteil der Verfassungsrichter zur Datenvorratsspeicherung. Hier, wie Werner schon deutlich zu machen versuchte, mit unabsehbaren negativen Konsequenzen. Es wurde zwar der konkrete Anlass als rechtswidrig beurteilt (die Speicherung der Telekommunikationsdaten ohne konkreten Verdacht). Der Grund liegt im Dilettantismus [...]
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