Wie so oft, geht hinter dem Vordergründigen der Schlagzeile die eigentliche Quidditas verloren. So auch bei dem Urteil der Verfassungsrichter zur Datenvorratsspeicherung. Hier, wie Werner schon deutlich zu machen versuchte, mit unabsehbaren negativen Konsequenzen. Es wurde zwar der konkrete Anlass als rechtswidrig beurteilt (die Speicherung der Telekommunikationsdaten ohne konkreten Verdacht). Der Grund liegt im Dilettantismus der Durchführung! – der jenseits jeder Kritikfähigkeit liegt. Das Vorgehen selbst, nämlich die VORRATSDATENSPEICHERUNG, wurde, wenn auch mit klaren Worten der Warnung, als verfassungsgemäß bewertet!
Noch einmal die Bewertung der Richter selbst, die meinen es handele sich um einen „besonders schweren Eingriff“ in die Bürgerrechte, „mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“!
Genau das trifft den Kern des Urteils. Ursache dafür ist die EU-Richtlinie, die von den Verfassungsrichtern eben nicht als ‚ ultra vires‘ bewertet wurde.
Trotzdem regt sich ein Funken Hoffnung in Form der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström! Sie will, dass die entsprechende Richtlinie BIS JAHRESENDE geprüft wird: “Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind, dann wird man auch sehen, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist.”
Ich hoffe, die Prüfung wird nicht eine Show ohne Substanz um die Bürger zu veralbern, sondern eine ernsthafte Werteabwägung. Es wäre im Interesse der EU. Denn ich glaube vielen, sehr vielen, geht es wir mir, eine Nähe oder gar Vertrauen zu der Institution EU verspüre ich bisher nicht.
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