und wird uns fest in seine Klauen pressen!
Vordergründig folgte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratshaltung von Daten den Klägern. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten durch die Verfolgungsbehörden wird zwar stark eingeschränkt worden, aber die Daten dürfen erfasst und gespeichert werden! Das ist ein Alptraum, den auch Orwell nicht voraussehen konnte!
Man muss sich das wirklich in aller (möglichen) Konsequenz klar machen, was hier die höchsten deutschen Richter entschieden haben: Es dürfen „munter“ Daten über alle Bürger ohne einen konkreten Anlass gesammelt werden! Damit werfen unsere Verfassungsrichter eine Verfassungstradition in die Mülltonne deren Grundgedanke die „Informationelle Selbstbestimmung“ war. Zu Letzt wurde dieser Grundsatz im Urteil zur Volkszählung 1983 bestätigt.
Dass sie selbst die Tragweite ihres Urteils erkennen zeigt ihre eigene Einschätzung. Durch das Urteil und die generelle Zulassung von Datenvorratshaltung bedeutet ein “besonders schweren Eingriff” in die Rechte der Bürger, “mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“.
Was sich hier ankündigt, ist der endgültige Untergang der „Informationelle Selbstbestimmung“ und damit ein zentraler Aspekt der Freiheit im modernen Leben! Nichts weniger. Ohne jede Übertreibung.
Ein Fünkchen – mehr ist es nicht – Hoffnung besteht noch, da die Kläger in diesem Verfahren nun vor dem Europäischen Gerichtshof die zugrunde liegende EU-Richtlinie prüfen lassen wollen. Aber – Bis zu diesem Tag hatte ich wirklich Vertrauen in unsere höchsten Richter- Bis zu diesem Tag!
Umfassende Infos findet ihr bei “Spiegel-online“.
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