Nach einem neuen Urteil des BGH (Az.: XII ZR 189/06) ist ein Geschenk nicht unbedingt etwas, was der Beschenkte behalten darf! Das verblüfft? Mich auch! Es ist heute wohl naiv geworden Begriffe so zu verstehen wie noch vor ein paar Jahren – da war Geschenk einfach ein Geschenk (ohne wenn und aber).
Worum geht’s? Um Scheidung und Geschenke der Schwiegereltern. Nach „normalem“ Verstand, Verständnis (Rechtsempfinden) wird hier ggf. ein Geschenk gemacht, das beiden gemacht wird – oder es ist kein Geschenk, sondern ein Darlehen, oder … Jedenfalls kein Geschenk. Wenn jemand ein Geschenk macht tut er dies in vollem Vertrauen und – bisher – mit der Klarheit (für beide Seiten!) dass es da keinen Interpretationsspielraum gibt. Doch das BGH sieht es anders. Bei einer Scheidung kann ein Schwiegerelternteil gemachte Zuwendungen in Form von Geschenken zurück fordern!
Ich frage mich im Ernst, ob die Herrn in diesem Fall wirklich wissen was sie tun – gesellschaftspolitisch? (Wohl gemerkt bisher galt auch eine andere Interpretation). Ich frage mich, wann es dann soweit ist, dass Eltern von ihren Kindern Geschenke zurück fordern, weil sie irgendeine Erwartung nicht erfüllt haben, erfüllen konnten – etwa bei einem nicht geschafften Studium?! Werden wir bald eine Geschenkversicherung brauchen um dieses Risiko ab zu decken? Müssen wir ganz auf Geschenke verzichten und stattdessen eine neue Form von Geschenkverträgen abschließen?!
Das mag übertrieben gelten. Aber wenn man an der prinzipiellen Bedeutung von Geschenken etwas ändert- Wer kann dann noch sagen, was auch Morgen noch einfach ein Geschenk ist oder etwas anderes, das man zurück zahlen, geben muss?!
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Tags: bgh, Gesellschaft, Urteil















Da stimme ich dir zu,dass Urteil ist verrückt! Schließlich gilt seit Jahrhunderten: “Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen!”…
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